Neue Rechtschreibung

Die alte Rechtschreibung geht auf das Jahr 1901 zurück. Nach ihrer Einführung gab es immer wieder — vergebliche — Versuche, die Einheitsschreibung durch Reformen zu vereinfachen. Im Jahr 1980 wurde der Internationale Arbeitskreis für Rechtschreibreform gegründet (IAR) und mit Spezialisten aus Deutschland, Österreich und aus der Schweiz besetzt, um Vorschläge zur Umsetzung einer Reform zu erarbeiten. 1995 beschloss die deutsche Kultusministerkonferenz, dass die Neuregelungen zum 1. August 1998 mit einer siebenjährigen Übergangsphase eingeführt werden.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 14. Juli 1998 die Einführung der neuen Rechtschreibung für verfassungsgemäß. Zum 1. August 1998 wurde die neue Rechtschreibung offiziell an Schulen und Behörden eingeführt. Die bisherigen Schreibweisen galten als veraltet, waren aber noch nicht falsch. Seit 1. August 1999 verfassen die deutschen Nachrichtenagenturen ihre Meldungen nur noch in der neuen Rechtschreibung.

Die deutsche Kultusministerkonferenz bestätigte auf der 306. Plenarsitzung am 3./4. Juni 2004 die endgültige Einführung der neuen deutschen Rechtschreibung zum 1. August 2005. Der vierte Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung wurde angenommen, in dem einige Änderungen am amtlichen Regelwerk von 1996 vorgeschlagen wurden.

Am 17. Dezember 2004 wurde der Rat für deutsche Rechtschreibung” mit Mitgliedern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gegründet. Grund für das Einsetzen des Rates war die anhaltende Kritik an der Rechtschreibreform.

Anfang Juni 2005 erklärten die Kultusminister, dass ab dem 1. August 2005 die neue amtliche Rechtschreibung in Schulen und Behörden verbindlich in Kraft treten werde. Das galt für die Bereiche Groß- und Kleinschreibung, Laut-Buchstaben-Zuordnungen und Schreibung mit Bindestrich. Für die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung am Zeilenende und Zeichensetzung sollte der Rat für deutsche Rechtschreibung im Auftrag der Kultusministerkonferenz beschlussfähige Vorschläge erarbeiten.

Diese Änderungsempfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung für die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Groß- und Kleinschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende wurden am 2./3. März 2006 von der Kultusministerkonferenz einstimmig angenommen.

Ende März 2006 stimmten die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer einstimmig den Änderungen zu, die der Rat vorgeschlagen hatte. Die neuen Schreibweisen werden am 1. August 2006 in allen deutschen Schulen und Ämtern in Kraft treten und nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist allein verbindlich sein.