Die
„alte“
Rechtschreibung geht auf das Jahr 1901 zurück. Nach ihrer Einführung
gab es immer wieder — vergebliche — Versuche, die Einheitsschreibung
durch Reformen zu vereinfachen.
Im Jahr 1980 wurde der Internationale Arbeitskreis für Rechtschreibreform
gegründet (IAR) und mit Spezialisten aus Deutschland, Österreich
und aus der Schweiz besetzt, um Vorschläge zur Umsetzung einer
Reform zu erarbeiten.
1995 beschloss die deutsche Kultusministerkonferenz, dass die Neuregelungen
zum 1. August 1998 mit einer siebenjährigen Übergangsphase
eingeführt werden.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 14. Juli 1998 die Einführung
der neuen Rechtschreibung für verfassungsgemäß. Zum
1. August 1998 wurde die neue Rechtschreibung offiziell an Schulen und
Behörden eingeführt. Die bisherigen Schreibweisen galten als
veraltet, waren aber noch nicht falsch.
Seit
1. August 1999 verfassen die deutschen Nachrichtenagenturen ihre Meldungen
nur noch in der neuen Rechtschreibung.
Die
deutsche Kultusministerkonferenz bestätigte auf
der 306. Plenarsitzung am 3./4. Juni 2004 die endgültige Einführung
der neuen deutschen Rechtschreibung zum 1. August 2005. Der vierte Bericht
der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung
wurde angenommen, in dem einige Änderungen am amtlichen Regelwerk
von 1996 vorgeschlagen wurden.
Am 17. Dezember 2004 wurde der „Rat
für deutsche Rechtschreibung" mit Mitgliedern aus Deutschland,
Österreich und der Schweiz gegründet. Grund für das Einsetzen
des Rates war die anhaltende Kritik an der Rechtschreibreform.
Anfang Juni 2005 erklärten die Kultusminister, dass ab dem 1. August
2005 die neue amtliche Rechtschreibung in Schulen und Behörden
verbindlich in Kraft treten werde. Das galt für die Bereiche Groß-
und Kleinschreibung, Laut-Buchstaben-Zuordnungen und Schreibung mit
Bindestrich. Für die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung,
Worttrennung am Zeilenende und Zeichensetzung sollte der Rat für
deutsche Rechtschreibung im Auftrag der Kultusministerkonferenz beschlussfähige
Vorschläge erarbeiten.
Diese
Änderungsempfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung
für die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Groß-
und Kleinschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende wurden
am 2./3. März 2006 von der Kultusministerkonferenz einstimmig angenommen.
Ende
März 2006 stimmten die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer
einstimmig den Änderungen zu, die der Rat vorgeschlagen hatte.
Die neuen Schreibweisen werden am 1. August 2006 in allen deutschen
Schulen und Ämtern in Kraft treten und nach Ablauf einer einjährigen
Übergangsfrist allein verbindlich sein.